Abteilungsleitung Baugenehmigungsverfahren

In unserem Kreisbauamt haben wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion als

Abteilungsleitung „Baugenehmigungsverfahren“

zu besetzen.

DAS GESTALTEN SIE:

  • Verantwortliche Leitung und Steuerung der Abteilung „Baugenehmigungsverfahren“ unter Berücksichtigung von gesetzlichen Rahmenbedingungen,
  • strategische Weiterentwicklung der Abteilung in personeller und organisatorischer Hinsicht,
  • motivierende Führung von derzeit 17 Mitarbeitenden, 
  • Bearbeiten von Baugenehmigungsverfahren,
  • Vertretung des Kreisbauamtes vor dem Verwaltungsgericht.

DAS BRINGEN SIE MIT:

  • Aufgrund der Funktionsübertragung können wir nur hausinterne Bewerbungen von aktuellen Mitarbeiter*innen aus der Abteilung „Baugenehmigungsverfahren“ berücksichtigen,
  • Abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts Public Management oder der Rechtswissenschaft, Weiterbildung zum*zur Verwaltungsfachwirt*in (AG II) oder eine gleichwertige Qualifikation mit entsprechender Berufserfahrung im öffentlichen Dienst,
  • Bereitschaft für Fortbildungen im Bereich Mitarbeiterführung 
  • analytisches Denk- und Urteilsvermögen,
  • selbständige und strukturierte Arbeitsweise, Überzeugungskraft sowie Verhandlungsgeschick.

DAS ERWARTEN SIE VON UNS:

  • Eine zur Elternzeitvertretung zunächst bis 30.09.2026 befristete Tätigkeit, je nach Qualifikation und Berufserfahrung bis Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12, in Vollzeit. Im Anschluss an diese befristete Elternzeitvertretung garantieren wir Ihnen eine Weiterbeschäftigung (in einem anderen Aufgabenbereich),
  • interessantes und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum
  • eine Position, in der Sie Verantwortung übernehmen, Gestaltungsspielräume haben und sich weiterentwickeln können, 
  • ein hoch kompetentes und engagiertes Team sowie eine fruchtbare, freundliche Atmosphäre.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Phillip Hirrle, Leiter des Ordnungsdezernats (Durchwahl -2000) gerne zur Verfügung.

 

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 02.07.2025 - ohne Anschreiben, direkt über unser Online-Formular.